Es sei daher davon auszugehen, dass die entsprechenden Insassen zumindest teilweise in der Liegenschaft U.________ in T.________(Ortschaft) genächtigt hätten (pag. 1301). Die Kantonspolizei geht aufgrund der bisherigen Kenntnisse davon aus, dass es sich beim Benutzer der beiden italienischen Rufnummern um einen Logistiker handle, welcher von Italien aus unter anderem die Mietautos sowie die Unterkunft für die Kriminaltouristen organisiert haben dürfte. Weiter hält die Kantonspolizei fest, dass «die Einbrecher» auch direkten Kontakt zu diesem Benutzer hätten, was die Aufzeichnung vom 20. Mai 2015 belegen dürfte.