in T.________(Ortschaft) geparkt gewesen sei. Am 27. Januar 2015 sowie am 29. Januar 2015 sei zudem der Personenwagen Citroen C3, TI .________, vor der besagten Liegenschaft festgestellt worden. Halter dieses Personenwagens sei ebenfalls die AQ.________. Es seien etliche Ein- und Ausfahrten [Anm. insgesamt acht] ab dem 23. April 2015 des Personenwagens Smart, TI .________, in und aus der Schweiz festgestellt worden. Es sei daher davon auszugehen, dass die entsprechenden Insassen zumindest teilweise in der Liegenschaft U.________ in T.________(Ortschaft) genächtigt hätten (pag.