_) und AO.________ (+.________) registriert seien (pag. 1271). Die rückwirkende Teilnehmeridentifikation der Rufnummern +.________ und +.________ für sechs Monate und die Echtzeitüberwachung mit Auslandbezug (Kopfschaltung) sowie eine nationale Überwachung der italienischen Rufnummer +.________ bei sämtlichen Providern wurde mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengericht vom 3. Juni 2015 für einen Zeitraum vom 3. Mai 2015 bis zum 2. Juni 2015 genehmigt (pag. 1295 f.). Bis auf AP.________ ist die Täterschaft gemäss Berichtsrapport vom 16. Juni 2015 weiterhin unbekannt.