_ geltend, der Beschuldigte sei stets davon ausgegangen, dass das Mietverhältnis mit einem «AF.________» aus Rom/Italien abgeschlossen worden sei und dabei der mündliche Mietvertrag via dessen Ehefrau bzw. deren Schwester zustanden gekommen sei. Von der Anwesenheit der Jugendlichen habe der Beschuldigte erst erfahren, als er anfangs 2015 diese im Mietobjekt zu seinem Erstaunen angetroffen habe.