(Bank) zu den Akten eingereicht habe. Aus den handschriftlichen Vermerken des Beschuldigten auf dem Kontoauszug lasse sich entnehmen, dass er am 12. Januar, 2. Februar, 23. März, 7. Mai, 9. Juni sowie Ende Juli 2015 Bareinzahlungen – jeweils mit den Vermerken «Miete 2. OG» oder «Miete T.________(Ortschaft) 2. OG», «Mietzinse T.________(Ortschaft)», «April + Mai 15, 2. OG Wohnung + Studio», «WHG 2 OG T.________(Ortschaft)» – getätigt habe. Bei der Wohnung im 2. OG in der Liegenschaft in T.________(Ortschaft) handle es sich gemäss den Verfahrensakten um die von den Jugendlichen bewohnte 4- Zimmerwohnung.