_ erklärten mit Schreiben vom 12. September 2018 die Anschlussberufung (pag. 1667). Mit Verfügung vom 8. Oktober 2018 wurde dem Beschuldigten sowie den allfällig betroffenen weiteren Parteien Gelegenheit eingeräumt, begründet ein Nichteintreten auf die Anschlussberufung der Straf- und Zivilkläger G.________ zu beantragen. Mit derselben Verfügung wurden die PrivatklägerInnen um Mitteilung ersucht, falls sie am Verfahren nicht mehr teilnehmen wollen (pag. 1673 ff.). Die Straf- und Zivilkläger L.________ (pag. 1693), O.________ Genossenschaft (pag. 1695), K.________ (pag. 1700), I.________ (pag. 1717), N.________ (pag. 1722), M.