II. des angefochtenen Urteils). Schliesslich verfügte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau neben der Erteilung der Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist, dass die Ersatzforderung des Kantons Bern gegenüber dem Beschuldigten für nicht mehr vorhandene Vermögenswerte – die der Einziehung unterlagen – CHF 7‘000.00 betrage (pag. 1534 f., Ziff. III. des angefochtenen Urteils).