I. des angefochtenen Urteils). Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu CHF 200.00, ausmachend CHF 32‘000.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 8‘000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse wurde auf 40 Tage festgesetzt. Im Weiteren auferlegte es ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 15‘912.00 (pag. 1533, Ziff. 1-3 des angefochtenen Urteils).