4. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 für das Widerrufsverfahren werden A.________ auferlegt. IV. Weiter wird verfügt: 1. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des über A.________ erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der Frist erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).