Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 10.1.2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 12.7.2016 in C.________ durch Konsum von Marihuana ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde. 2. A.________ schuldig erklärt wurde, der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 13.7.2016 bis 22.1.2017 in C.________ durch Konsum von Marihuana.