16. DNA und übrige erkennungsdienstliche Daten Über den Beschuldigten wurde ein DNA-Profil erstellt sowie biometrische erkennungsdienstliche Daten erhoben (PCN ________; pag. 29). Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils erteilt (Art. 16 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen [DNA-ProfilG;