Allerdings liess sich der Beschuldigte von der bedingt ausgesprochenen Geldstrafe offensichtlich nicht beeindrucken. Nur gerade vier Monate nach dieser Verurteilung delinquierte der Beschuldigte erneut. Die Verurteilung hielt ihn folglich nicht von weiterer Delinquenz ab. Der Beschuldigte wurde des Weiteren bereits am 5.9.2014 durch die Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Busse sowie Weisungen verurteilt. Diesem Strafbefehl liegt ein ähnlicher Sachverhalt zu Grunde, wie er im vorliegenden Verfahren zu beurteilen ist.