13 von CHF 3‘000.00, abzgl. Pauschalabzug von 20%, ausmachend CHF 600.00, insgesamt ausmachend CHF 2‘400.00, dividiert durch 30). 13.3.3 Zum bedingten Vollzug und zum Widerruf Es bleibt zu beurteilen, ob dem Beschuldigten der bedingte Vollzug der Strafe gewährt werden kann.