87, Z. 26 ff.). Weil der Beschuldigte nach wie vor hochprozentig beim gleichen Arbeitgeber angestellt ist, stellt die Kammer auf seine ausführlicheren Angaben anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ab. Einen Grund für eine langfristige Lohnreduktion ist denn auch weder geltend gemacht noch ersichtlich. Es ist mithin von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen in der Höhe von CHF 3‘000.00 auszugehen. Entsprechend erachtet auch die Kammer eine Tagessatzhöhe von CHF 80.00 für angemessen (Nettoeinkommen