Nach eigenen Angaben ist der Beschuldigte nach wie vor zu 80% bei der L.________ AG angestellt und erzielt einen durchschnittlichen Monatslohn von CHF 2‘030.00. Er habe kein Vermögen und Schulden in der Höhe von CHF 5‘000.00 (pag. 139). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10.1.2018 erläuterte der Beschuldigte allerdings, er verdiene bei der L.________ AG monatlich CHF 3‘000.00 bis CHF 3‘500.00. Nur aufgrund einer aktuellen Lohnpfändung erhalte er einen Lohn von CHF 2‘000.00 ausbezahlt (pag. 87, Z. 26 ff.).