Der Beschuldigte wurde am 25.7.2016 von der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen sexueller Belästigung, Tätlichkeiten, Nötigung, Exhibitionismus und einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 70.00, mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von CHF 780.00 verurteilt (pag. 161). Die Kammer hat diesbezüglich über den Widerruf der bedingt ausgesprochenen Geldstrafe zu befinden (vgl. Ziff. 13.3.3 hiernach). Diese Vorstrafe ist nicht einschlägig.