Er arbeitet allerdings seit mehreren Jahren als Hilfsarbeiter bei der L.________ AG. Der Beschuldigte lebt nach wie vor bei seinem Vater, wobei er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ausführte, ausziehen und heiraten zu wollen (pag. 16, Z. 17 ff.; pag. 87, Z. 21 ff.). Dem Strafregisterauszug vom 2.10.2018 ist eine Vorstrafe zu entnehmen. Der Beschuldigte wurde am 25.7.2016 von der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen sexueller Belästigung, Tätlichkeiten, Nötigung, Exhibitionismus und einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.