19, Z. 131), wollte er sich am 10.1.2018 – über zwei Jahre nach der Tat – plötzlich genau erinnern, wie er am Freitag, am 25.11.2016, um 23.30 Uhr in C.________ angekommen sei und in der Folge zu Hause gewesen sei. Sein Vater könne dies bezeugen. An den Rest des Wochenendes konnte er sich jedoch dann doch nicht mehr genau erinnern (pag. 85, Z. 29 ff.). Nur wenige Fragen später erklärte der Beschuldigte dessen ungeachtet, er sei am 25.11.2016 in C.________ zuerst noch zu einem Freund nach Hause gegangen (pag. 86, Z. 25 f.). Zwei Jahre nach dem fraglichen Wochenende – an das er sich kaum mehr erinnern könne – wusste der Beschuldigte ferner noch genau, wie I.____