Der Fundort des Glases vor dem rechten Schaufenster lässt ferner keinen anderen Schluss zu. Das rechte Schaufenster von D.________GmbH ist etwas gegen innen versetzt und liegt damit nicht unmittelbar neben dem Trottoir, das vor dem Geschäft durchführt. Ein beiläufiges Liegenlassen des Glases ist mithin unwahrscheinlich. Das Glas wurde ferner unmittelbar vor dem zerschlagenen Schaufenster der D.________GmbH erhöht in den Pflanzentöpfen gefunden. Das Glas war – wie die kaputte Schaufensterscheibe – zerbrochen. Es liegt folglich auf der Hand, dass es als Tatwerkzeug diente.