Das kaputte Wasser- oder Bierglas (rund, durchsichtig, Durchmesser unten 52 mm) sei zwecks Spurensicherung zuhanden des KTD sichergestellt worden (pag. 6). Es sei zerschlagen vor dem Schaufenster erhöht auf einer Kiste in und zwischen Pflanzentöpfen gelegen. Aufgrund der Feststellungen vor Ort komme ein anderer Gegenstand als das Trinkglas nicht als Tatwerkzeug in Frage (pag. 3). Gestützt auf die polizeilichen Feststellungen konnte mithin das zerschlagene Trinkglas als Tatwerkzeug identifiziert werden. Der Fundort des Glases vor dem rechten Schaufenster lässt ferner keinen anderen Schluss zu.