Wenn ja: War es der Beschuldigte, der mit diesem Trinkglas die Schaufensterscheibe der D.________GmbH beschädigte? 9.2 Zur Frage des Tatwerkzeugs Gemäss Anzeigerapport vom 29.11.2016 und dem Nachtrag vom 26.1.2017 wurde bei D.________GmbH eine Schaufensterscheibe mit Doppelverglasung (Grösse 160 cm x 230 cm) mit einem Trinkglas zerschlagen, wobei nur die äussere Scheibe in die Brüche gegangen sei. Das kaputte Wasser- oder Bierglas (rund, durchsichtig, Durchmesser unten 52 mm) sei zwecks Spurensicherung zuhanden des KTD sichergestellt worden (pag. 6).