6 Es stellen sich in casu die folgenden Beweisfragen, nach welchen die nachfolgende Beweiswürdigung aufgebaut wird: 1. Handelt es sich beim am Tatort aufgefundenen zerbrochenen Trinkglas (Scherben eines Wasser- oder Bierglases) um das Tatwerkzeug? 2. Wenn ja: War es der Beschuldigte, der mit diesem Trinkglas die Schaufensterscheibe der D.________GmbH beschädigte?