5. Vorwurf gemäss Strafbefehl und vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 23.3.2017 vorgeworfen, sich nach Art. 144 Abs. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (aStGB; SR 311.0, vgl. zum anwendbaren Recht Ziff. 11 hiernach) der Sachbeschädigung, begangen in der Zeit vom 26.11.2016 bis 28.11.2016 in C.________, zum Nachteil von D.________GmbH, schuldig gemacht zu haben. Als angeklagter Sachverhalt wird umschrieben, der Beschuldigte habe mit einem Trinkglas bei D.________GmbH die Schaufensterscheibe rechts des Ladeneingangs eingeschlagen und sei anschliessend geflüchtet.