172): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau, Einzelgericht, vom 10. Januar 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen den Berufungsführer wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 12. Juli 2016 in C.________ durch Konsum von Marihuana, eingestellt bzw. der Berufungsführer der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 13. Juli 2016 bis 22. Januar 2017 in C.