151), ordnete die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 12.9.2018 die Durchführung des schriftlichen Verfahrens an und setzte dem Beschuldigten Frist, um eine schriftliche Berufungsbegründung einzureichen. Mit gleicher Verfügung wurde die Zusammensetzung der Kammer bekannt gegeben (pag. 153 f.). Nach zweimaliger Fristerstreckung (pag. 163 ff.; pag. 167 ff.) reichte Rechtsanwältin B.________ am 30.11.2018 die schriftliche Berufungsbegründung sowie ihre Honorarnoten zu den Akten (pag. 171 ff.). Daraufhin wurde mit Verfügung vom 3.12.2018 das schriftliche Urteil in Aussicht gestellt (pag. 190 f.).