Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 30. April 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Widerrufsverfahren gegen A.________ eingestellt wurde; 2. die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 vom Kanton Bern getragen wurden; 3. diesbezüglich auf die Ausrichtung einer Entschädigung verzichtet wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: