Folglich muss der Täter das Delikt tatbestandsmässig begangen haben, damit eine obligatorische Landesverweisung ausgesprochen wird. Die Landesverweisung wird vollzogen, sobald die verurteilte Person bedingt oder endgültig aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug entlassen oder die freiheitsentziehende Massnahme aufgehoben wird, ohne dass eine Reststrafe zu vollziehen oder eine andere solche Massnahme angeordnet wird (Art. 66c Abs. 3 StGB). Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlicher Massnahmen durchzieht als Leitgedanke die gesamte Rechtsordnung;