Der Beschuldigte ist geschieden und hat drei Kinder. Er ist im Import-Export-Geschäft (Autohandel) tätig. Er hat Kontakt zu denjenigen beiden Kindern, die – wie er selber – in Deutschland wohnen. Er ist als Kriminaltourist zu bezeichnen; Freiheitsstrafen scheinen ihn nur wenig von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Die Täterkomponenten führen zu einer Erhöhung der Gesamtstrafe auf insgesamt 18 Monate. Ein Geständnisrabatt steht ferner ausser Frage.