20. Sachbeschädigungen 20.1 Sachbeschädigung z.N. J.________ 20.1.1 Objektive Tatschwere Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt und dadurch einen Sachschaden von knapp über CHF 300.00 verursacht, eine Referenzstrafe von 15 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 47). Vorliegend beträgt der im Rahmen des Einbruchdiebstahls (Versuch zum Nachteil von J.________) verursachte Sachschaden CHF 10‘261.00 und liegt damit um ein Vielfaches (ca. 35x) höher als der Sachschaden gemäss dem Referenzsachverhalt.