Strafrahmen Es ist vorwegzunehmen, dass die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfachen Diebstahls und Versuchs dazu, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs aufgrund der einschlägigen Vorstrafen wegen Wohnungseinbruchs (vgl. deutscher Strafregisterauszug vom 3. August 2020, Nr. 7+8 [pag. 734 ff.]), der Tatsache, dass der Beschuldigte erstens Kriminaltourist ist, zweitens sich noch die nächsten rund drei Jahre in Deutschland im Strafvollzug befindet und drittens über keine finanziellen Reserven verfügt (mangelnde Zahlungsfähigkeit), sowie aus spezialpräventiven Gesichtspunkten – der Vollzug von Frei-