16. Strafart / Strafrahmen Es ist vorwegzunehmen, dass die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfachen Diebstahls und Versuchs dazu, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs aufgrund der einschlägigen Vorstrafen wegen Wohnungseinbruchs (vgl. deutscher Strafregisterauszug vom 3. August 2020, Nr. 7+8 [pag.