250 Z. 162 und 445 Z. 7-9]). (Im Sinne einer Randbemerkung) deuten diese Indizien daraufhin hin, dass der Beschuldigte und ein allfälliger Mittäter, nachdem sie an der G.________-Strasse 33 von der Nachbarin überrascht worden waren, die Flucht ergreifen mussten. Dabei dürfte der Beschuldigte im U.________-Wald in Richtung C.________ den von der Polizei aufgefundenen Handschuh mit seiner DNA verloren haben. Dies wiederum passt zur Tatsache, dass beim Einbruch am E.________-Weg 70 a in C.________ am Türrahmen der Terrassentüre eine DNA-Spur des Beschuldigten aufgefunden werden konnte.