- Die Lage und Gleichartigkeit der Einbruchsobjekte (alleinstehende Einfamilienhäuser in Aussenquartieren, angrenzend an freie Felder bzw. Wald); - Die Art und Weise der Vorgehensweise (mit Flachwerkzeug Fenster [pag. 208 f.], Sitzplatztüre [pag. 185+225] aufgewuchtet respektive versucht, Terrassentüre auf zu wuchten [pag, 219]; die Liegenschaften vollständig durchsucht und stets gleichartiges Deliktsgut entwendet [vgl. nächste Alinea]); - Die Art der entwendeten Gegenstände (Schmuck, grösstenteils Goldschmuck [pag.