Folgende Indizien deuten auf die Täterschaft des Beschuldigten hin: - Eine Anwohnerin hatte beim Einbruchobjekt von I.________ am G._______- Strasse 31 zwei unbekannte Männer gesehen und den Vorfall sogleich der Polizei gemeldet (pag. 208 und 198). Bei der relativ rasch eingeleiteten Nachsuche konnte der Handschuh mit DNA-Spuren des Beschuldigten aufgefunden werden. Dabei handelt es sich wie erwähnt nicht um einen wärmenden Handschuh, der bei einem allfälligen Winterspaziergang im Wald verloren gegangen sein könnte, sondern um einen Arbeitshandschuh.