9. Strafrechtliche Vorwürfe Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gemäss Anklageschrift vom 20. März 2018 9.1 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft machte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu den materiellen Fragen geltend was folgt (pag. 777 f.): Der Beschuldige bestreite die Taten. Anlässlich der Hafteröffnung habe er keine Erklärung dafür gehabt, weshalb am E.________-Weg in C.________ seine DNA gefunden worden sei (pag. 249 Z. 111). Dasselbe gelte in Bezug auf den aufgefundenen Handschuh (pag. 250 Z. 149).