8.4.5 Fazit Das GWK erhob das in der Datenbank abgelegte DNA-Profil PCN M.________ rechtmässig wegen Verdachts auf Wohnungseinbruchsdiebstahl. Der DNA-Hit ist verwertbar bzw. die Rückschlüsse auf die Identität der Täterschaft des Beschuldigten sind nicht zu beanstanden.