12 den Polizeibehörden – vor dem Hintergrund der höheren Eingriffsintensität einer Profilerstellung im Gegensatz zur DNA-Abnahme – keine Kompetenz zur Anordnung von DNA-Analysen einräumt (Art. 255 i.V.m. 198 Abs. 1 StPO; Botschaft vom 21. Dezember 2005 zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts, BBl 2006 1240 f.). Daraus kann nun aber nicht geschlossen werden, dass die im Zollrecht bestehende Kompetenz des GWK im Bereich DNA-Abnahme und DNA- Profilerstellung nicht (mehr) verfassungsmässig wäre. Die Einführung eines neuen Bundesgesetzes lässt andere Bundesgesetze nicht per se verfassungswidrig wer-