SR 631.013]), kontrolliert nicht nur den grenzüberschreitenden Warenverkehr, sondern nimmt auch Sicherheitsaufgaben wahr (Art. 96 ZG). Gemäss den strategischen Grundsätzen der Eidgenössischen Zollverwaltung bekämpft die EZV unter anderem insbesondere Schmuggel, illegale Migration, Kriminalität und Terrorismus. Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben, insbesondere um den ordnungsgemässen Verkehr von Personen und Waren über die Zollgrenze zu gewährleisten und um zur inneren Sicherheit des Landes und zum Schutz der Bevölkerung beizutragen, ist sie namentlich befugt, die Identität von Personen festzuhalten (Art. 100 Abs. 1 Bst. b ZG). Art. 103 Abs. 1 Bst.