Hinsichtlich der Rechtmässigkeit des DNA-Profils PCN M.________ ist vorab festzuhalten, dass sowohl die DNA-Abnahme als auch die Erstellung und Speicherung des DNA-Profils durch das GWK erfolgt sind (Wm S.________; pag. 525, 546 f. und 573). Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat im von ihr durchgeführten Strafverfahren VT.2017.103358 keine DNA-Profilerstellung angeordnet. Somit ist im Folgenden vertieft zu prüfen, ob das Vorgehen des GWK rechtmässig war.