7 Einzelfall durch die Staatsanwaltschaft oder durch ein Gericht (Urteil des Bundesgerichts 6B_718/2014 vom 10. Dezember 2014). Die Anhaltung und DNA-Profilerstellung des Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz sei in unzimperlicher Weise erfolgt. Die DNA- Profilerstellung erfülle die verfassungsmässigen Anforderungen nicht. Wie bekannt, habe die Anhaltung in Basel eine Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Folge gehabt. Diese habe ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten eröffnet. Der Beschuldigte habe einen Strafbefehl erhalten (pag.