und 519 ff.). Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erliess am 4. September 2017 gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen Förderung der rechtswidrigen Einreise und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 120.00 (pag. 311 f.; vgl. betreffend Zustellung auch pag. 313). Den beigezogenen Strafakten lässt sich kein Hinweis entnehmen, wonach die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt im Rahmen des von ihr durchgeführten Strafverfahrens die Erstellung eines DNA-Profils verfügt hätte oder dieses in ihrem Verfahren von Belang gewesen wäre (pag. 288-313).