6 vier Einträge in Deutschland wegen Räuberischer Erpressung und einen Eintrag wegen Wohnungseinbruchs auf (pag. 528). Ferner stellte sich heraus, dass R.________ im Schengener Informationssystem (SIS) mit einer Einreiseverweigerung ausgeschrieben war. Dies veranlasste das GWK, den Beschuldigten bei der kantonalen Strafverfolgungsbehörde wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz (Förderung der rechtswidrigen Einreise) anzuzeigen (pag. 290 ff. und 519 ff.).