Im Zusammenhang mit der Einreise vom 21. Januar 2017, anlässlich welcher der Beschuldigte vom GWK erkennungsdienstlich erfasst worden war (inkl. DNA- Analyse und Speicherung der entsprechenden Daten in der DNA-Profil-Datenbank, vgl. dazu nachfolgend E. 8), lässt sich den Akten entnehmen, dass der Beschuldigte an besagtem Datum als Fahrzeuglenker eines Porsche Cayenne mit deutschem Kontrollschild beim Grenzübergang Basel Weil/Autobahn in die Schweiz eingereist und von Angehörigen des GWK angehalten und kontrolliert worden war. Der Beschuldigte verfügte über einen gültigen AC.