Das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 30. April 2018 sei zu bestätigen und A.________ sei freizusprechen von den Tatvorwürfen des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Haufriedensbruchs, mehrfach begangen, sowie des Diebstahlversuchs, angeblich begangen am 25. und 26. Februar 2017 in C.________ und D.________. 2. Die Verfahrenskosten 1. Instanz von Fr. 10'335.00 sowie diejenigen der 2. Instanz seien dem Staat aufzuerlegen.