Am 11. August 2020 stellte die Verfahrensleitung der Generalstaatsanwaltschaft und Rechtsanwalt B.________ einen aktuellen deutschen Strafregisterauszug über den Beschuldigten zu (pag. 733 ff. und 741). Die Verhandlung vom 8./9. September 2020 konnte durchgeführt werden; der Beschuldigte wurde zeitgerecht aus dem Regionalgefängnis Bern zugeführt (pag. 771 ff.). Am 8. September 2020 ging bei der Kammer ein Schreiben des Bundesamts für Justiz vom 7. September 2020 betreffend die Auslieferung des Beschuldigten durch die Generalstaatsanwaltschaft L.________ ein (pag. 765 ff.). Kopien davon wurden den Parteien zu Beginn der oberinstanzlichen Hauptverhandlung ausgehändigt (vgl. pag.