_ ernannt (pag. 634 f.). Am 9. September 2019 stellte die Verfahrensleitung den Parteien die Ausfertigung des Urteils des Landgerichts K.________ vom 18. Juli 2019 im Verfahren 2 KLs 36 Js 107/19 zu (pag. 680 f.). Am 10. Dezember 2019 setzte die Verfahrensleitung den Termin zur oberinstanzlichen Verhandlung auf den 8./9. September 2020 fest; zudem wurde festgehalten, dass der Beschuldigte rechtshilfeweise zugeführt werde (pag. 691 f.). In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz wurde in der Folge die befristete Auslieferung arrangiert (pag. 695 ff., 742 ff.). Am 11. August 2020 stellte die Verfahrensleitung der Generalstaatsanwaltschaft und Rechtsanwalt B.______