Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ordnete die Verfahrensleitung am 16. Oktober 2018 die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an. Die Generalstaatsanwaltschaft wurde zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung aufgefordert (pag. 585 ff.), welche am 31. Oktober 2018 einging (pag. 588 ff.). Darin stellte die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge: