Auf entsprechende Aufforderung hin stellte die EZV der Kammer am 6. September 2018 die den Beschuldigten und dessen Kontrolle beim Grenzübergang Basel Weil/Autobahn vom 21. Januar 2017 betreffenden Unterlagen zu (pag. 517 ff.). Da aus diesen nicht ausreichend deutlich ersichtlich war, wer die Erstellung des DNA-Profils angeordnet hatte, holte die Verfahrensleitung beim GWK einen entsprechenden Amtsbericht ein. Mit Verfügung vom 21. September 2018 wurde den Parteien der Amtsbericht des GWK vom 20. September 2018 (pag. 571 ff.) zugestellt. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ordnete die Verfahrensleitung am 16. Oktober 2018 die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an.