2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) am 2. Mai 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 470). In der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 20. Juli 2018 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag.