dies unter sofortiger Entlassung aus der Sicherheitshaft sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 10‘604.95 für die Ausübung seiner Verfahrensrechte (Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________) und einer Genugtuung von CHF 22‘050.00 für die ausgestandene Untersuchungsund Sicherheitshaft von 147 Tagen sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 10‘355.00 an den Kanton Bern. Das Widerrufsverfahren wurde eingestellt und die entsprechenden Verfahrenskosten von CHF 300.00 dem Kanton Bern auferlegt; auf die Ausrichtung einer Entschädigung wurde verzichtet (zum Ganzen pag. 456 ff.).